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FAQ der BA zu Testpflicht, Testkosten und Maßnahmen in Präsenz

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 11.05.2021
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Die Regionaldirektion Sachsen informiert über ihre geänderte Sichtweise zur am 20.04.2021 in Kraft getretenen Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) sowie zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG):

Hinsichtlich der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ergeben sich demnach folgende Fragestellungen:

 

  • Gibt es eine Testpflicht?
  • Wer genau ist verpflichtet, ein Coronavirus-Testangebot zu unterbreiten?
  • Wer zahlt die Coronavirus-Tests?
  • Welche Auswirkungen hat die Anpassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf die Maßnahmedurchführung in Präsenz?

 

Zur Beantwortung dieser Fragen wurden die FAQ zur Durchführung von Maßnahmen während der Corona-Pandemie ergänzt (vgl. unter III.).

Hinweise, Fragen oder Anregungen unserer Mitglieder nehmen wir gern am 19.05.2021 mit in das nächste gemeinsame Austauschforum mit der Regionaldirektion Sachsen.

Zuletzt geändert am: 11.05.2021 um 08:15

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Graphic Recording – Ein Bild sagt mehr als tausend Worte

Datum
19.06.2018
Kategorie
Termine

Ziel des Seminars ist es, das sichere Arbeiten in der Gruppe, auf großen Flächen, mit Flipchart, auf Boards, auf Moderationswänden und Moderationskarten auszu­probieren sowie Unsicherheiten und die Angst vor dem weißen Blatt Papier ab­zubauen. Detaillierte Informationen finden Sie hier.

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